Die Wartung & wiederkehrende jährliche Prüfung von Lüftungsanlagen einer Lackiereinrichtung, erfolgt in Anlehnungen der DGUV 209-046 sowie der BetrSichV Anhang 2, Abschnitt 3 "Explosionsgefährdung"
Punkt 5.3. durch eine befähigte Person gemäß BetrSichV Anhang 2 Abschnitt 3.1.
Diesem Anspruch werden wir durch unsere sehr kurzen Reaktionszeiten bei Störungen gegenüber unseren Kunden in ganz Europa gerecht. Wir bieten einen flächendeckenden europaweiten Service an.
Unsere geschulten Mitarbeiter führen neben dem Kundendienst an unseren eigenen Anlagen diesen auch an allen Anlagen von Fremdherstellern kompetent durch. Die Ersatzteilversorgung ist hierbei selbstverständlich durch uns gesichert.
Wir führen den Service nach den gängigen Vorschriften durch.
Sicherlich ist § 10 und § 15 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) für Sie nichts neues. Als Betreiber von Lackier- und Trocknungsanlagen sind Sie verpflichtet, eine jährliche Sicherheits-Überprüfung vorzunehmen. Eine regelmäßige Wartung garantiert eine möglichst lange Betriebszeit Ihrer Lackieranlage. Sorgfältig ausgeführte Servicearbeiten und die Einhaltung der notwendigen Wartungsintervalle helfen, kostspieligen Ausfällen vorzubeugen. Sichern Sie eine gleichbleibende Qualtität ihrer Produkte.
Stillstände auf ein Minimum zu reduzieren, so erhalten Sie die Effizienz und haben die Umweltverträglichkeit stehts im Blick. Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung in der Wartung von Lackieranlagen. Wir arbeiten ausschließlich mit eigenen Service-Technikern und Monteuren. Im Anschluss an Inspektion und Wartung stellen wir Ihnen detaillierte Zustandsberichte zur Verfügung.
Wir helfen Ihnen bei der Organisation und Durchführung aus einer Hand.
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Anlagen zur Oberflächenbeschichtung GmbH
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